(Stand 28.04.20)

Konsolidierte Fassung der Verordnung der Landesregierung für infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – Corona VO) vom 17. März 2020 (gültig ab 27. April 2020, PDF)

Konsolidierte Fassung der Verordnung der Landesregierung für infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (Fassung vom 17. April 2020, PDF)

Fünfte Verordnung der Landesregierung vom 17. April 2020 zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. März 2020 (PDF)

In Bezug auf geplante und längst bezahlte Klassenfahrten gibt das Kultusministerium BW bekannt:

Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind bis Schuljahresende untersagt. Dies umfasst alle Studien- und Klassenfahrten im Inland wie in das Ausland sowie alle Schüleraustausche. Die hierdurch verursachten Stornierungskosten werden vom Land übernommen. Die im Schreiben vom 3. März 2020 dargelegten Regelungen zum Kostenersatz sind weiterhin aktuell und zu beachten. Von neuen Reisebuchungen für das kommende Schuljahr ist bis auf weiteres abzusehen.