(Stand 28.04.20)
In Bezug auf geplante und längst bezahlte Klassenfahrten gibt das Kultusministerium BW bekannt:
Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind bis Schuljahresende untersagt. Dies umfasst alle Studien- und Klassenfahrten im Inland wie in das Ausland sowie alle Schüleraustausche. Die hierdurch verursachten Stornierungskosten werden vom Land übernommen. Die im Schreiben vom 3. März 2020 dargelegten Regelungen zum Kostenersatz sind weiterhin aktuell und zu beachten. Von neuen Reisebuchungen für das kommende Schuljahr ist bis auf weiteres abzusehen.