Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

wie Sie der unten angehängten Pressemitteilung unseres Kultusministeriums entnehmen können, bleiben die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg ab kommenden Dienstag, dem 17.03.2020 bis nach den Osterferien geschlossen.

Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.

Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder,

1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder

3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.

Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere

1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,

2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,

3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,

4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,

5. Rundfunk und Presse,

6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,

7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie,

8. das Bestattungswesen.

(Hier zur vollständigen Verordnung…)

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist.

Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.

Sollten Sie eine „Notfall“-Versorgung für Ihre Tochter / Ihren Sohn aus den Klassenstufen 1 – 6 benötigen, können Sie uns von MO – FR im Zeitraum 8 Uhr – 12 Uhr anrufen oder schreiben Sie uns eine E-Mail an notfallbetreuung@heynlinschule-stein.de

Bitte kommen Sie dazu nicht persönlich in die Schule.

Bleiben Sie alle gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung der Heynlinschule Stein

Weitere Links und Hinweise:

Gerne informieren Sie sich auch auf den folgenden Seiten des Kultusministeriums. Diese Seiten werden zum Teil laufend aktualisiert.

Kultusministerium Baden-Württemberg: Informationen zum Coronavirus (Startseite)

Häufige Fragen und Antworten zu den Schul- und Kitaschließungen in Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (PDF) Stand: 21. März 2020)

Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 21. März 2020 (PDF)

Pressemitteilung: Landesweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab Dienstag, 17. März 2020

Schreiben der Kultusministerin vom 20. März 2020: Verschiebung der zentralen Prüfungen (PDF)

Schreiben der Kultusministerin Eisenmann an die Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 13. März 2020 (PDF)

Schreiben des Kultusministeriums vom 14. März 2020: Hinweise zum Schulbetrieb am Montag, den 16. März 2020, und zur unterrichtsfreien Zeit (PDF)