Wie dem Schreiben unserer Kultusministerin Frau Dr. Eisenmann zu entnehmen ist, wird die Notbetreuung ab dem 27. April 2020 auf die Klassenstufen 1-7 erweitert.
Neu ist zudem, dass Kinder Anspruch auf eine Notbetreuung haben, wenn beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Dies muss durch eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber belegt werden.
Die Notbetreuung findet an der Heynlinschule in Stein im Zeitraum von 8 Uhr bis 13 Uhr statt.
Sollte ein dringender Bedarf an der Notbetreuung vorliegen, muss das ausgefüllte Antragsformular (s. unten) zusammen mit den Bescheinigungen durch den Arbeitgeber und einer Erklärung, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist, möglichst per Email zu uns an die Heynlinschule geschickt werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter notfallbetreuung@heynlinschule-stein.de oder vormittags telefonisch zur Verfügung.