Landesweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab Dienstag, 17. März 2020 bis Ende der Osterferien
++++ Aktueller Stand: 13. März 2020 ++++
Die Landesregierung hat heute (13. März 2020) beschlossen, ab Dienstag, den 17. März 2020, landesweit alle öffentlichen und privaten Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen bis einschließlich Ende der Osterferien zu schließen. Gleichzeitig wird es pragmatische und flexible Lösungen für die anstehenden Abschlussprüfungen an allen Schularten geben. Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen (etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Lebensmittelproduktion und Infrastruktur und andere) soll es eine Notfallbetreuung geben. Wir arbeiten unter anderem an kurzfristigen, pragmatischen Lösungen vor Ort. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.
Weitere tagesaktuellen Meldungen des Kultusministeriums finden Sie hier:
Aktuelle Hinweisen des Kultusministeriums Baden-Württemberg
Aktuelle Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten
hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw.
Kita-Betrieb teilnehmen.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von
Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort
Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen
Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder
nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage
Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich
zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten beziehungsweise Tätigen.
Weiterführende Links:
Hier zur Liste der aktuellen Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann.
Hier zu den aktuellen Hinweisen des Kultusministeriums Baden-Württemberg
Informationsschreiben an die Schulen und Kindergärten:
Bislang hat das Kultusministerium folgende Schreiben an alle Schulen, Kindergärten und Kindergartenträger in
Baden-Württemberg verschickt:
- Schreiben des Kultusministeriums vom 27. Februar 2020 (PDF)
- Schreiben des Kultusministeriums vom 28. Februar 2020 (PDF)
- Schreiben des Kultusministeriums vom 3. März 2020 (PDF)
- Schreiben des Kultusministeriums vom 6. März 2020 (PDF)
- Schreiben des Kultusministeriums vom 10. März 2020 (PDF)
- Schreiben des Kultusministeriums vom 11. März 2020 (PDF)
- Schreiben Kultusministerin Eisenmann vom 13. März 2020 (PDF)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Sozialministeriums für Reiserückkehrer.